23.05.2026

EU-Entgelttransparenzrichtlinie:

Was jetzt auf mittelständische Arbeitgeber zukommt


Die neuen Reporting-Pflichten zur Entgelttransparenz betreffen längst nicht mehr nur Großkonzerne. Die EU-Richtlinie (2023/970) hätte bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt sein müssen – Deutschland hat diese Frist verpasst, ein nationales Gesetz wird erst Anfang 2027 erwartet. Trotzdem entfaltet die Richtlinie bereits jetzt Wirkung und Unternehmen sollten sich vorbereiten.

Wen betrifft es
Während das bestehende Entgelttransparenzgesetz aktuell noch ab 200 Beschäftigten greift, senkt die EU-Richtlinie den Schwellenwert für zentrale Pflichten auf 100 Mitarbeitende. Damit rückt der Mittelstand deutlich stärker in den Fokus als bisher.

Was konkret kommt
Angabe von Einstiegsgehältern bereits in der Stellenausschreibung
erweiterter Auskunftsanspruch für Beschäftigte zu Gehaltsstrukturen
regelmäßige Berichtspflichten zum Gender Pay Gap
Beweislastumkehr bei Verdacht auf Lohndiskriminierung

Jetzt vorbereiten
Wer schon jetzt Gehaltsstrukturen analysiert, Vergleichsgruppen bildet und Kriterien für Gehaltsbänder dokumentiert, ist unabhängig vom finalen Gesetzestext gut aufgestellt – und vermeidet späteren Zeitdruck.